Statuten
Namen und Sitz
Unter dem Namen „Walliserbozzä“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Niklaus. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt die Kameradschaft und Geselligkeit von Motorfahrzeuginteressierten unter den Mitglieder zu fördern.
Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
• Spenden und Zuwendungen aller Art
• Mitgliederbeiträge
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben und betragen 50 CHF.
Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen. Vor einem Ausschluss ist das entsprechende Mitglied in jedem Fall anzuhören.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Monat März statt .
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail und SMS sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 4 Wochen im Voraus schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 2/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie hat die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:
• Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
• Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
• Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes
• Beschlussfassung des Tätigkeitsprogramms
• Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
• Änderung der Statuten
• Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
• Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögen
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 3/4–Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Ohne eine neue Wahl in der Mitgliederversammlung wird die Amtszeit um 1 Jahr verlängert. Die Vorstandsmitglieder können bei der Mitgliederversammlung das jeweilige Amt ablegen.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt Reglemente. Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
• Präsidium
• Finanzen
• Protokollführer
Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail / SMS) gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Auflösung des Vereins
beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 3/4 der aller Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Inkraftttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 12.08.2020 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.